Kosten 

Sofern Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben, kann eine Förderung durch das Jugendamt/Wirtschaftliche Jugendhilfe erfolgen. 
Sie selbst zahlen sodann einen anteiligen Beitrag (gemäß festgelegter Tabelle) an die Wirtschaftliche Jugendhilfe und von dort erfolgt die Zahlung des vollständigen Betrages an uns. 

In diesen Kosten enthalten sind Frühstück sowie (bei Anwesenheit zwischen 11.00 Uhr und 13.30 Uhr) auch ein Mittagessen. 

Sollten Sie Ihren Wohnsitz im Ausland (beispielsweise Frankreich) haben, sind unsere Kosten vollständig von Ihnen zu übernehmen. 

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